Rechte und Pflichten

 


Der Erwerb einer Eintrittskarte zu Veranstaltungen, die Buchung eines Kurses oder eines Workshops erfolgt laut aktuellem Preisaushang mit dem letzten Aktualisierungsdatum.

Durch den Erwerb der Eintrittskarte oder der Berechtigung an der Veranstaltung teil zu nehmen unterwirft sich der Teilnehmer der Hausordnung.

Für verspätetes Eintreffen gilt die Anweisung des Personals, die Veranstaltungsräume nicht stöhrend zu betreten oder zu warten, bis sich eine passende Gelegenheit ergibt.

Mit Verlassen der Veranstaltungsräume erlischt die Gültigkeit der erworbenen Berechtigung zu ihrem weiteren Besuch automatisch.

Ein Rückkauf ist nicht möglich, es gelten die Stornobedingungen.

Besetzungsänderungen sind möglich und bedingen keinen Rückkauf.

Im Falle einer Absage der Veranstaltung gilt der Rückkauf nur soweit, als die angebotene Ersatzveranstaltung zeitlich, räumlich oder künstlerisch nicht zumutbar ist.

Bei Programmänderungen können keinerlei Spesen oder Barauslagen ersetzt werden.

Bei Photographieren durch einen Photographen und TV oder Videoaufzeichnungen erteilt der Teilnehmer/Besucher an den Veranstaltungen die Veröffentlichungsrechte an den Aufnahmen, die im Rahmen dieser Veranstaltung entstanden sind. Dies geschieht entschädigungslos, der Teilnehmer verzichtet ausdrücklich auf Ansprüche aus Veröffentlichungen. 

Der Veranstalter verzichtet im Gegenzug auf alle werblichen und gewerblichen Nutzungen dieser Aufzeichnungen, außer zu Imagesteigernden Veröffentlichungen sowie Berichten von den Veranstaltungen.

Für Werbeaufnahmen sind eigene Verträge erforderlich, die in dem Zusammenhang mit einer allgemeinen Veranstaltung (Fest, Show, Work Shop oder Unterricht) nicht zum Tragen kommen.

Im gewerbeüblichen Rahmen ist der Fotograf berechtig die Aufnahmen an private Personen zu verkaufen, soweit diese einen Bezug zum Bild oder Film haben.

Bei Video-Work-Shops werden die Aufnahmen ausschließlich zu Schulungszwecken und mit Einverständnis der Teilnehmer/innen erstellt. Ein Speichern erfolgt nur zur Besprechung der Inhalte in der Gruppe und die Filme werden auf Wunsch mit gemeinsamer Genehmigung nur an Teilnehmer/innen vergeben. Für eine Weitergabe dieses Bild- und Tonmaterials haftet in diesem Fall jeder Teilnehmer für sich und gegenüber den anderen Teilnehmern.

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter für keinerlei Schäden im Rahmen der Veranstaltung haften kann, es sei denn Dritte sind wegen fahrlässiger Handlung selber haftbar. Lies dazu auch meine Seite Eigenverantwortung

Eigene, vom Besucher erstellte Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen sind nicht gestattet. 

Ausgenommen sind lediglich die engsten Verwandten und dann, auch nur die Familienmitglieder aktiver Teilnehmer (Tänzer/innen). Für Veröffentlichungsrechte im Fall einer privaten Aufnahme haftet der Fotograf für die jeweilige Zustimmung, insbesondere wenn auf Grund der Situation fremde Personen ins Bild gekommen sind.