Meine Preisvorstellungen

Das Entgelt für meine Tanzleistungen entspricht den kollektivvertraglichen Regelungen der Künstlervertretung, vorbehaltlich einer Erhöhung durch die Kollektivpartner. 

 

Pro Arbeitsstunde bis zu einer Arbeitszeit von 6 Stunden an einem Tag in Folge 

€ 30,-/h brutto.

 

Bei längerer Arbeitszeit als 6 Stunden an einem Tag in Folge beträgt der Stundensatz 

€ 25,-/h brutto.

 

Das Mindestentgelt pro Dienstleistung und Tageseinheit  beträgt 

€ 55,-/h brutto.

 

Eine Arbeitsstunde ist eine Aufwandsstunde (inclusive Rüstzeiten wie Umziehen)

 

Bei Vorbereitungen (Musik, spezielle Dekoration ….) wird diese Zeit ebenfalls als Arbeitsleistung berechnet.

 

Pausenzeiten werden, wenn sie von der Veranstaltung durch die gesamte Dauer der Veranstaltung vorgesehen sind, generell zu einem Anteil von mindestens 50% als Arbeitsleistung berechnet. 

Vereinbarte Pausen sind in den Absprachen wie Programmgestaltung (Choreographie) enthalten.

 

Bei einer Auftrittsdauer von mehr als 1 Stunde werden ohne Rüstzeitenanrechnung 20 Minuten als  Pause berechnet. (defacto 10 Minuten Arbeitszeit)

 

Eine Dienstleistung ist ständig, wenn sie mindestens an zwei Tagen jeder Woche im gleichen Betrieb und bei demselben Unternehmer erbracht wird. 

 

Eine Dienstleistung ist ambulant (fallweise), wenn sie nur einmal in der Woche in ein und demselben Betrieb und bei demselben Unternehmer erbracht wird.

 

Alle Dienstleistungen sind ohne Spesenberechnung. Als Spesen werden die tatsächlichen angefallenen Kosten laut Beleg berechnet oder vereinbarte Pauschalen gesondert angeführt und verrechnet.

 

Stand  Jänner 2012 (noch immer aktuell)