Stornobedingungen

Stornobedingungen (allgemein)

Storno

Ab dem Zeitpunkt Deiner Anmeldung haben wir einen Platz für Dich gebucht.

Natürlich kann es vorkommen, dass Du verhindert bist, an dem/der gebuchten Kurs, Workshop oder Veranstaltung teilzunehmen.

In jedem Fall ist eine schriftliche Stornierung vorzunehmen.

Auch ein verspätetes Einzahlen der vereinbarten Gebühr (Kurs, Workshop, Eintritt, Platzreservierung oder Veranstaltung) ersetzt in keinem Fall eine schriftliche Stornierung.

Bei gesonderten Stornovereinbarungen gilt ausschließlich die Schriftform und die, in den Bedingungen angebotene Form der Stornierung in Verbindung mit der jeweiligen Veranstaltung.

Allgemeine Stornobedingungen

Bis 8 Tage vor Begin einer regulären Veranstaltung fällt keine Stornogebühr an 

Ab einem Rücktritt von der Teilnahme ab 7 Tage vor einer regulären Veranstaltung fällt die Hälfte der vereinbarten Gebühr an..

Am Veranstaltungstag fällt für eine Absage der Teilnahme an einer regulären Veranstaltung die gesamte Gebühr an.

 

Kann ein/e Ersatzteilnehmer/in vom absagenden Teilnehmer/in gestellt werden entfällt die Stornogebühr, sobald diese/r Teilnehmer/in die Gebühr (Restgebühr) für die Veranstaltung bezahlt hat. 

Wenn absagende/r und einspringende/r Teilnehmer/in einig sind, kann der Platz auch nur umbesetzt werden und die finanzielle Regelung übernehmen  die beiden Privatpersonen untereinander.

Ein Ersatztermin für einen Austausch bei Stornierung kann nicht garantiert werden.

Spezielle Stornobedingungen

 

Reguläre Veranstaltung ist eine ausgeschriebene Veranstaltung, an der das Veranstaltungsrisiko bei uns liegt. 

Nicht reguläre Veranstaltungen sind Veranstaltungen auf fremden Wunsch und Sonderzusammenstellung. Bei diesen Veranstaltungen fallen als Storno immer die gesamten entstandenen Kosten bis zum Stornotermin an.

 

Für spezielle Veranstaltungen mit außergewöhnlichem organisatorischem Aufwand oder auf Wunsch zusammengestellte Veranstaltungen gelten gesonderte Stornobedingungen, die schriftlich gesondert vereinbart werden.

Veranstalterstorno

Wenn auswärtige Veranstalter nur die Infrastruktur anmieten , so fällt bei Absage durch diesen Veranstalter aus welchem Grund auch immer die vereinbarte Miete ab Buchung zu 25 %, bis zu 3 Tage vor Veranstaltung,  zu 50 %, bei 1 Tag vor Veranstaltung die gesamte Veranstaltungssumme an.

Wird eine Auswärtige Veranstaltung abgesagt, so darf jede geeignete Person diese Veranstaltung vom Thema und / oder vom Inhalt her übernehmen, in diesem Fall fällt bis 1 Tag vor Veranstaltung keine Stornogebühr an, bei Absage 1 Tag vor Veranstaltung wird bei einem Ersatzveranstalter eine Stornogebühr von 10 % für den Mehraufwand berechnet.

Unterbelegte Veranstaltungen 

Sind für eine Veranstaltung wenige oder zu wenige Teilnehmer/innen gemeldet, kann die Veranstaltung dem verminderten Aufwand entsprechend gekürzt werden, dies ist mit den Teilnehmer/innen zu Beginn zu besprechen.

Sind die Mehrheit gegen eine Kürzung, kann die Veranstaltung verschoben oder abgesagt werden, in diesem Fall entfällt jedoch die Verpflichtung des Veranstalters einen Ersatztermin zu stellen.

Änderungen

Wir behalten uns das Recht vor, Veranstaltungen in Ausnahmefällen zu ändern oder den Ausführenden neu zu besetzen.

Storno bei höherer Gewalt

Werden Absagen durch Unfall, Krankheit oder Unwetter unverzüglich mitgeteilt, so entfällt die Stornogebühr. Ist in diesem Fall ein Ersatztermin gewünscht wird dieser zum nächst möglichen Zeitpunkt nachgeholt.